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Absolute Neuheit:Stationäre, versenkbare RampeImmer mehr gewinnt die Forderung „barrierefreies Bauen“ in Gebäuden und außerhalb von Gebäuden an Bedeutung. Zur Überwindung von Hindernissen (Barrieren) werden für behinderte Personen in Wohnbereichen, Zugängen zu Wohnbereichen und zur Überwindung von Hindernissen in privaten und Öffentlichen Verkehrsbereichen, die außerhalb von Wohnbereichen anzutreffen sind, meistens Rampen der üblichen Bauart als stationäre Vorrichtungen verwendet. Diese Rampen sind nicht versenkbar und stellen ein erhebliches Hindernis und Einschränkung des jeweiligen Verkehrsbereiches dar. Werden ortsveränderliche Rampen eingesetzt, sind immer zusätzliche Hilfspersonen notwendig. Des weiteren kommen Hubeinrichtungen zum Einsatz, die in den meisten Fällen für geringere Hubhöhen stark überdimensioniert sind und wegen ihrer Abmessungen i.d.R. ebenfalls im nichtbenutzten Zustand wegen ihrer Ortsunveränderlichkeit ein erhebliches Hindernis und eine Einschränkung des jeweiligen Verkehrsbereiches darstellen. Somit lag es nahe, eine Hubeinrichtung zu schaffen, die nach der Benutzung den jeweiligen Verkehrsbereich nicht einschränkt und jederzeit ohne größere Aufwendungen wieder zum Einsatz gebracht werden kann. Insbesondere wird mit der Erfindung die Forderung nach barrierefreien Zugängen für behinderte Personen erfüllt. (DIN 18024 Teil 1 und 2). Besonders im Rahmen der zukünftigen Gleichstellungsgesetze für behinderte Personen wird es zwingend wichtig sein, die Anforderungen der behinderten Menschen an die Möglichkeiten der Technik mit den ästhetischen, architektonischen Vorstellungen und baulichen Gegebenheiten in Einklang zu bringen. Diese wesentliche Voraussetzung wird dadurch erfüllt, dass die Bühne absenkbar ist und im abgesenkten Zustand eine ebene Fläche mit der Umgebung bildet. Mit der Erfindung wird erreicht, dass behinderte Menschen ohne Beeinträchtigung durch ihre Behinderung private Wohnbereiche und öffentliche Verkehrsbereiche nutzen können, ohne dass die Verkehrsumgebung nach der Benutzung der Erfindung beeinträchtigt wird. Die Funktion der Erfindung lässt sich wie folgt beschreiben: Zur Benutzung der stationären, versenkbaren Rampe erhält der Rampenantrieb über außenliegende Bedienelemente den Fahrbefehl, in dieobere Position zu fahren. Die entsprechende Befehlstaste muss dauernd betätigt bleiben (Totmannsteuerung), um Unfallgefahren vorzubeugen. Bei Nichtbetätigung der Bedienelemente (Loslassen) wird der Senk- oder Hubvorgang sofort unterbrochen. Wenn die obere Position erreicht ist, werden die Schutzgitter eingesteckt und die Rampe kann befahren werden. Das Verfahren der Rampe in die Ausgangsposition geschieht in umgekehrter Reihenfolge. Wichtigste Kundenvorteile
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